Eigentum verpflichtet – Dorfverschönerung am „Roten Platz“ in Melbach

Foto: Stefan Bodem im Vorgarten von Susi Beimel, der in diesem Jahr zu einem naturnahen Garten umgestaltet werden soll.

„Roter Platz“ nennen die Melbacher den idyllisch gelegenen Platz mit dreieckigem Grundriss, kleinem Brunnen, einem großen roten Ahornbaum und Blick auf die Melbacher Kirche inmitten des alten Ortkerns. Idyllisch war bis vor kurzem allerdings nur der Blick vom Platz weg. Der Platz wurde zuletzt Ende der 90er Jahre mit preiswertem Baumaterial, Waschbetonsteinen, Betonblumenkübeln und halbrunden Sitzbänken gestaltet. Seitdem wurde der Platz zwar gut genutzt, Pflaster, Bänke, Pflanzkübel und besonders der Baum waren jedoch in einem schlechten Zustand. Der Baum war von einem Pilz befallen und drohte gefällt zu werden und durch die zu kleine Baumscheibe bekam das Wurzelwerk zu wenig Luft.

Im vergangenen Herbst beantragte die Wölfersheimer SPD deshalb, die Gestaltung des „Roten Platzes“ zu erneuern und besonders den platzbestimmenden Baum zu erhalten oder im Notfall zu erneuern.

Die Verwaltung reagierte prompt und unterzog den Platz einer Schönheitskur. Das Pflaster und Mobiliar wurden tiefengereinigt und frisch gesandet. Ein „Baumdoktor“ nahm sich des Ahornbaums an und infolgedessen wurden im März 2022 auch die Baumscheibe erweitert, der Baum einem Rückschnitt und einer „Wellnesskur“ unterzogen. Die Maßnahmen sollen helfen, den Baum langfristig zu erhalten. Auch die Sitzflächen der Bänke wurden erneuert und die Pflanzinseln neu und nachhaltiger bepflanzt.

Wir freuen uns, dass der Platz in diesem Maße und so schnell Instand gesetzt und verschönert wurde. Eine komplette Neugestaltung steht weiterhin auf der Agenda der Verwaltung.

Gärtnern nah an der Natur: Beratungs- und Fördermöglichkeit

Die Bürgerinnen und Bürger von Wölfersheim haben seit Anfang des Jahres die Möglichkeit, sich in der Gemeindeverwaltung über die Vorteile der naturnahmen Gartengestaltung kostenlos beraten zu lassen. Und einen Zuschuss für den Gelbeutel gibt es auch. Auf Antrag wird eine Förderung in Höhe von 150,00 € für jede naturnahe Gartengestaltung ausgezahlt.