Straßenbeiträge: Bewährtes Verfahren beibehalten

In Hessen haben zahlreiche Städte und Gemeinden jahrelang die Löcher in ihren Straßen aus dem Geldsäckel der jeweiligen Gemeinde gestopft, ohne die Anlieger zu belasten. Das war jedoch ungesetzlich und trieb viele dieser Städte und Gemeinden in die Pleite. Dort zahlen jetzt alle Bürger im Nachhinein für das Loch in ihrer Gemeindekasse mit der Reduzierung von öffentlichen Leistungen und der drastischen Erhöhung von Steuern und Gebühren. Die Liste der Grausamkeiten in vielen Nachbargemeinden ist vielfältig. Jetzt rächt sich das Versäumnis. Wölfersheim dagegen hat die Straßenbaubeiträge so erhoben, wie es das Hessische Kommunalabgabengesetz verlangte. Deswegen gibt es bei uns kein Kürzungsorgie: Wir können es uns heute leisten neue Kindergärten zu bauen, den Ausbau der Singbergschule zu unterstützen oder die Kleinkindbetreuung um ein Gebäude mitten im Wölfersheimer Ortskern zu erweitern. Um nur einige Beispiele zu nennen. Wölfersheim ist nicht in die Schuldenfalle gelaufen, die durch den Verzicht auf ordnungsgemäße Straßenbeiträge entstanden ist.

Seit 2013 gibt es die gesetzliche Möglichkeit, dass nunmehr die Kosten für den Straßenausbau als jährlich wiederkehrende Beiträge auf alle Bürger verteilt werden, anstatt einmalige Beiträge von den Anliegern einer Straße zu nehmen. Das klingt verlockend und hätte den Vorteil, dass nicht auf einmal hohe Kosten auf einzelne Grundstücksbesitzer zukommen. Es wäre eine vernünftige Lösung für die Städte und Gemeinde, die Straßenbeiträge bisher gar nicht erhoben haben. Alle Bürger starten bei Null. Aber in Wölfersheim würde dieses Verfahren zu großer Ungerechtigkeit führen, denn sehr viele Grundstücksbesitzer haben in den vergangenen Jahren bereits Straßenbeiträge gezahlt, als ihre Straße erneuert wurde. Diese würden sich dann zu Recht betrogen fühlen. 

Sehr viele Anwohner haben in den vergangenen Jahren Straßenbeiträge zahlen müssen. Und nun wollen CDU und Grüne das System ändern und haben solche Anträge gestellt. Wir fragen: „Wie kommt sich jemand vor, wenn zukünftig die Kosten auf alle umgelegt werden, er aber seinen Anteil für seine Straße schon bezahlt hat?“ 

Zu dieser Umstellung sagen wir von der SPD Nein! Wir bleiben beim bewährten System: Die Anlieger einer Straße, die erneuert wird, zahlen ihren Anteil dann, wenn es soweit ist! Das war im letzten Jahr auch die Meinung der Mehrheit im Gemeindeparlament, auch die der CDU. Jüngst wollte die es aber wieder ganz anders, frei nach dem Motto „Was schert mich mein Geschwätz von gestern?“ Deren neuerlicher Antrag ist dann auch noch haargenau der gleiche wie der von den Grünen vom letzten Jahr. 

Da fragt man sich schon: „Fällt denen selber nichts Neues ein? Ist das dann ein „Leihantrag“ oder „Produktpiraterie“?“ 

Damit würde die CDU ihre eigene Abstimmung von 2014 wieder rückgängig machen, obwohl sich an der Sachlage rein gar nichts geändert hat. Wir finden: Eine neuerliche Diskussion ist deswegen ziemlich unnötig. Wir bleiben beim bewährten System. 

Damit aber die Kosten nicht unerwartet kommen, setzte die SPD im Januar 2014 mit einem Antrag durch, dass die betroffenen Grundstückseigentümer benachrichtigt werden, sobald eine Straßenbaumaßnahme im Investitionsplan der Gemeinde vorgesehen wird. Das gibt den Anliegern einige Jahre Vorlaufzeit, um Rücklagen bilden können. – Ich sag bloß: „Leute, lasst euch nicht huschig machen!“

Karl-Ernst Pulkert